Aufgrund der aktualisierten FAQ des saarländischen Innenministeriums zum Sportbetrieb, haben sich noch ein paar kleinere Änderungen an unserem Hygienekonzept bzw. den Beschränkungen ergeben. Die aktuell geltenden, wichtigsten Neuerungen sind unten zusammengefasst. Alles weitere hier.
Verschärfte Hygienevorschriften auf dem Vereinsgelände:
- Überall gilt Maskenpflicht, nur während dem Sport kann der Mundnasenschutz abgenommen werden.
- Die Clubgaststätte ist geschlossen.
- Der Aufenthalt im Gebäude ist ausschließlich zum Durchgang erlaubt. Demnach sind auch keine Zuschauer erlaubt.
- Die Duschen sind geöffnet. Die Umkleide- und Duschräume sind von maximal 2 Personen gleichzeitig und unter Beachtung unserer Hygienevorgaben (Desinfektion + eintrag auf der Liste nutzbar.
- Unsere Tennishalle ist geöffnet. Allerdings darf nur Einzel bzw. Einzeltraining oder unter Personen aus einem Haushalt gespielt werden (d.h. bei einem Doppel müssten alle vier Doppelspieler aus einem Haushalt sein).
- Das Jugendtraining muss demnach leider im November ausfallen. Die freien Slots sind nun für alle buchbar (der aktuelle Plan ist hier zu finden).
Diese Regelungen basieren auf der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020 (abrufbar hier), den aktualisierten FAQ des Innenministeriums zum Sportbetrieb (abrufbar hier) sowie auf den Informationen des STB (abrufbar hier). Sie stellen Ergänzungen zum Hygienekonzept dar und gelten vom 2. bis vorerst 30. November 2020.